13.5. Datenschutz

Vor allem die Auswertungen der Proxy-Logdateien erlauben eine genaue Überwachung des Websurf-Verhaltens einzelner Mitarbeiter. In vielen Fällen kollidiert eine solch detaillierte Auswertung mit Datenschutzbestimmungen. Über die Seite Information > Datenschutz lässt sich daher der Zugriff auf einzelne kritische Funktionen nach dem Vier-Augen-Prinzip einschränken.

Nur ein besonders berechtigter Mitarbeiter (z.B. Betriebsrat) bekommt dafür ein Datenschutzpasswort. Bestimmte Auswertungen sowie die Deaktivierung des Datenschutzpasswortes lassen sich ab dann nur vornehmen, wenn sowohl ein Administrator eingeloggt als auch das Datenschutzpasswort eingegeben ist. Bekommt der besonders berechtigte Mitarbeiter für sein reguläres Benutzerkonto keine Administratorrechte zugewiesen, so ist sichergestellt, dass nur der Administrator und der besonders berechtigte Mitarbeiter gemeinsam die Statistik abrufen können.

Der Unterschied zwischen „vollständigem Zugriff“ und Zugriff ohne Datenschutzpasswort auf die Proxy-Statistiken ist, dass nur bei vollständigem Zugriff die Statistiken einzelner Rechner und Benutzer eingesehen werden können. Andernfalls ist nur die Top 50 der Webseiten sichtbar, die Abrufe können nicht einzelnen Benutzern zugeordnet werden.